Beweislast-Umkehr statt Informationsflut

Egal ob Waschmaschine, Bankprodukt oder Versicherung: Wer heute etwas kauft, liest seitenweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Produktinformationen und Datenschutzhinweise. Doch mehr Information bedeutet nicht mehr Verbraucherschutz: Es gibt bessere Lösungen.

Absicht lobenswert – Ertrag bescheiden

Die politische Absicht hinter diesen Gesetzen ist lobenswert: mehr Verbraucherschutz. Und dafür gab es in der Vergangenheit gute Gründe: Unklare Haftungsbedingungen, fehlerhafte Betreuung bei Geldanlagen, Bankenpleiten und vieles mehr. Deswegen soll der Verbraucher umfassend informiert werden und Beratungsprotokolle belegen dann, dass genau dies geschehen ist. Doch das funktioniert in der Praxis nicht und zwar in allen Bereichen des Alltagslebens:

  • Banken
  • Autoversicherung und andere Versicherungen
  • Flugtickets
  • Haushaltsgeräte

um nur einige zu nennen.

Unverständnis auf beiden Seiten

Bankberater zum Beispiel berichten, dass der bestehende Zustand Käufer wie Verkäufer gleichermaßen „nervt“. Privatkunden mit Erfahrung in Finanzgeschäften reagieren verärgert darauf, jedes Mal belehrt zu werden bei Geldanlagen. Für den Berater hingegen bedeutet die Dokumentationspflicht viel Zeit- und Arbeitsaufwand. Gegenvorschläge zum aktuellen Zustand gibt es. AGBs zum Beispiel kürzer und prägnanter zu formulieren, wichtige Aussagen im Layout zu betonen. Ein gutes Beispiel dafür ist die Ampel auf Lebensmittelverpackungen: Sie hebt den Gehalt an Zucker, Fett und Salz in den Signalfarben grün, gelb und rot hervor.

Radikaler Kurswechsel

Einen radikalen Kurswechsel empfiehlt Andreas Oehler, Inhaber des Lehrstuhls für Betriebswirtschaft an der Universität Bamberg und Direktor der Forschungsstelle „Verbraucherschutz und Verbraucherfinanzen“: eine dauerhafte Beweislastumkehr für Waren und Dienstleistungen. Gibt es damit Probleme, müssen Anbieter nachweisen, dass sie dafür nicht verantwortlich sind. Nach Ansicht von Commerzbank-Vorstand Michael Mandel soll beim Verkauf eines Fonds keine Provision vom Anbieter mehr fließen, sondern der Käufer einen Festbetrag zahlen. Damit entfällt der Verdacht, dass der Kunde nur kaufen soll, damit die Bank eine Provision bekommt. Auch die jetzt mögliche Verbandsklage, mit der viele eventuell Geschädigte gemeinsam ihre Interessen gegenüber einem Anbieter durchsetzen, ist hilfreich.