Mit den Emotionen von Menschen ist viel Geld zu verdienen. In keinem Umfeld gilt dieser Grundsatz so sehr wie im Bereich von Dating und Partnervermittlung. Neben vielen seriösen Anbietern tummeln sich gerade hier aber immer wieder schwarze Schafe. Während in den meisten Fällen unseriöse Online-Portale oder Dating-Apps in der Kritik stehen, warnen thüringische Verbraucherschützer nun vor einer ganz besonderen Masche.
Allgemein
Verbraucherschützer warnen – Vorsicht vor Vertragsabschlüssen am Telefon
Vertragsabschlüsse am Telefon sind ein heikles Thema, denn sie sind für Verbraucher mit vielen Fallen gespickt. Das hat die Verbraucherschutzplattform „Marktwächter“ auf den Plan gerufen, die sich im Rahmen einer Untersuchung näher mit der Thematik und den Geschäftspraktiken auf dem Telekommunikationsmarkt auseinandergesetzt hat. Die Ergebnisse sind ernüchternd.
Verbraucherschutzverband spricht sich für automatische Entschädigungszahlungen bei Flugverspätungen aus

Der Sommer 2018 war für Flugreisende ein Sommer der unangenehmeren Sorte. Flugausfälle und Streiks haben über viele Wochen die Ferienstimmung überschattet und sowohl in Deutschland als auch europaweit zum Ausfall tausender Flüge geführt. Nun schaltet sich der Bundesverband Verbraucherschutzzentralen (vzbv) ein und fordert von Airlines und den deutschen Flughäfen massive Verbesserungen.
Basisinformationsblätter bilden keine realistische Entscheidungsgrundlage
Bei Finanzanlagen sind die Szenarien in den Basisinformationsblättern (BIB) eine fragwürdige Entscheidungsgrundlage für die Kunden. Das bemängeln die Marktwächter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Gericht bestätigt Kürzung der Bewertungsreserven – rügt aber Intransparenz der Versicherer

Lebensversicherer dürfen die Anteile der Bewertungsreserven für ihre Kunden kürzen. Diese Neuregelung ist rechtens, bestätigt jetzt der Bundesgerichtshof (BGH). Er beklagt jedoch gleichzeitig die Intransparenz der Versicherer und verweist daher einen konkreten Fall zurück an das Landgericht Düsseldorf.
Neues Reisevertragsrecht bekommt Kritik von Verbraucherschützern
Seit dem 1. Juli 2018 gelten auch in Deutschland beim Reisevertragsrecht die neuen Regelungen. Diese Pauschalreise-Richtlinie besitzt Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband bekommen die neuen Regelungen keine guten Noten: Sie bedeuten nach seiner Einschätzung eine Verschlechterung für Verbraucher. Mehr denn je sei es wichtig, ein wachsames Auge bei der Buchung zu haben und für eventuelle Schadensersatz-Ansprüche juristischen Beistand zu suchen.
Große Drogeriemärkte kritisieren Amazon wegen angeblich mangelndem Verbraucherschutz

Drei der größten stationären Einzelhändler für Drogerieartikel und Schönnheitsprodukte in Deutschland dm, Rossmann und Douglas weisen auf Lücken im Verbraucherschutz und in der Produktsicherheit bei amazon hin. Sowohl die Tagespresse, als auch die Fernsehnachrichten berichteten über einen Produkttest, den die Drogeriemärkte in einem unabhängigen Labor gestartet hätten. Demnach wären beliebte Produkte von amazon Marketplace-Händlern aus China getestet worden, die direkt an die Endverbraucher geliefert worden sind.
Mehr Rechte für Verbraucher EU-weit auf dem Weg
Die Verbraucherschutzrechte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) werden deutlich besser. Allerdings dauert es noch eine Weile, bis sie greifen. Nach Ansicht des Wirtschaftsjuristen Martin Rätze kommen sie nicht mehr vor den Europawahlen 2019 auf den Gesetzgebungsweg. Danach haben die Mitgliedsstaaten noch 18 Monate Zeit für die Umsetzung.
Online-Dienste müssen die Zustimmung zur Datenweitergabe explizit einholen
In den letzten Jahren rückte der Datenschutz sehr oft in das Blickfeld der Öffentlichkeit: Mal griff eine App (von Cambridge Analytica) zu viele facebook-Daten ab, im Jahr 2009 musste ausgerechnet die Deutsche Bahn ein hohes Bußgeld wegen Datenschutzverstößen im Personalbereich bezahlen!
Dieselabgas-Skandal: Verbraucherrechte von Nachbesserung über Entschädigung bis zur Rückgabe
Wer einen VW mit dem Diesel vom Typ EA 189 besitzt, gehört zu den Opfern der Abgasmanipulation. Diese Kundschaft kann ihre Rechte jedoch auf vielfältige Weise geltend machen. Sie besitzt Ansprüche gegenüber Verkäufer und Hersteller, kann Nachbesserungen, Schadensersatz oder Rücknahme des Fahrzeuges gegen Kaufpreiserstattung verlangen. Zudem sind Sammelklagen als Vorschlag der EU-Kommission im Gespräch. Wichtig zu wissen ist: Alle Schadenersatzansprüche rund um den Dieselskandal verjähren am 31. Dezember 2018 – also zum Ende des laufenden Jahres! Hilfe für geschädigte Kunden bietet zum Beispiel die Anwaltskooperation vw-verhandlung.de.