Girokonto-Vergleich schwer möglich – Zertifizierung fehlt in Deutschland

Deutschland ist – wie alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) – verpflichtet, eine zertifizierte Internetseite zum Vergleich von Girokonten anzubieten. Das schafft die Bundesrepublik nicht mehr, weil staatliche Stellen versäumt haben, sich rechtzeitig um ein Privatunternehmen zu kümmern, das an der Zertifizierung interessiert ist.

Privatwirtschaftliche Variante gewählt

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Die europäische Zahlungskontenrichtlinie, die das fordert, stammt bereits aus dem Jahr 2014. Die Verbraucher bekommen damit eine Richtlinie an die Hand, die eine Übersicht zu den unterschiedlichen Modellen am Markt liefert. Bislang nämlich wissen deutsche Bankkunden gar nicht genau, wie viel ihr Girokonto kostet – einschließlich verschiedener Sonderposten und des Dispokredits. Die Möglichkeit, das eigene Konto nach standardisierten Vorgaben mit anderen Anbietern zu vergleichen, entfällt damit ebenfalls. Die EU stellte ihren Mitgliedern frei, ob sie dafür eine staatliche Stelle schaffen oder damit ein Privatunternehmen beauftragen wollen. Die Bundesregierung entschied sich für die privatwirtschaftliche Variante – und wartet bislang vergeblich auf Interessenten: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) erreichte bislang kein Antrag. Die DAkkS ist eine staatliche Einrichtung. Sie erteilt dem Unternehmen die Erlaubnis, die Algorithmen, die diese Kontenliste erstellen, zu erarbeiten – und überprüft sie anschließend für die Zertifizierung. Die bislang existierenden, kommerziellen Vergleichsportale stellen manchmal bestimmte Produkte in den Vordergrund – und erwähnen andere gar nicht.

Mögliche Kandidaten signalisieren Interesse

In dieser europaweit Vergleiche ermöglichenden Liste sind unter anderen folgende Angaben aufgeführt:

  • Gebührenangaben zu Überweisungen
  • Kosten für das Geldabheben
  • Preis der mitgelieferten Karte
  • Anzahl der Automaten zum kostenlosen Geldabheben

Unternehmen wie Check24 oder Biallo signalisierten Interesse an diesem Auftrag – ohne sich jedoch verbindlich dafür zu entscheiden. Der mögliche Kundenkreis, der sich für ein solches Verfahren entscheiden könnte, ist klein. Der TÜV Rheinland führt zurzeit eine Marktanalyse durch, die Dekra und der TÜV-Süd winkten bereits ab.

Wechsel gestaltet sich leichter

Wer in Deutschland das Girokonto wechseln will, muss also bis auf weiteres eigene Vergleiche anstellen. Das allerdings wird in Zukunft leichter. Das Zahlungskontengesetz schreibt auch vor, dass die Banken ab Ende Oktober ihre Kunden über die Kosten für das Girokonto informieren müssen: und das nach einheitlichen, von der Bundesfinanzaufsicht (BaFin) vorgegebenen Kriterien.