Hilfe für Kleinanleger – So funktionieren Beschwerden bei der BaFin

Immer wieder kommt es vor, dass sich Kleinanleger bei der Wertpapieranlage schlecht beraten fühlen. Oft ist dieser Eindruck unbegründet, in einigen Fällen jedoch ist eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerechtfertigt. Was aber sind die Aufgaben der BaFin und was ist beim Einreichen einer Beschwerde zu beachten?

Wann kann die BaFin einschreiten?

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Die Aufgabe der BaFin besteht darin, Investmentfonds, Versicherer, Pensionsfonds, Kapitalverwalter, Banken und andere Finanzdienstleister zu beaufsichtigen. Dabei achtet die BaFin vor allem darauf, dass auch in Sachen Kleinanlegerberatung alle gültigen Gesetze eingehalten werden. Die Aufsichtsbehörde agiert dabei nach dem Prinzip des kollektiven Verbraucherschutzes, indem sie entweder initiativ tätig wird oder von Verbrauchern Hinweise auf ein Fehverhalten der regulierten Unternehmen erhält.

Bestehen beispielsweise massive Bedenken bzgl. des Anlegerschutzes, kann die BaFin Bußgelder verhängen oder sogar ganze Finanzprodukte verbieten. Das wiederum soll Unternehmen dazu bewegen, ihr Verhalten anzupassen respektive andere Anleger kollektiv zu schützen. Die BaFin liefert allerdings keine individuelle Rechtsberatung. Das bedeutet, dass durch Falschberatung verlorenes Geld auf dem normalen Rechtsweg mit Hilfe eines Anwalts eingeklagt werden muss.

Diese Schritte sollten Verbraucher beachten

Bevor Verbraucher den Weg zur BaFin wählen, sollte zunächst eine direkte Beschwerde beim entsprechenden Finanzdienstleister eingereicht werden, der die potentielle Falschberatung begangen hat. Bleibt eine berechtigte Beschwerde ohne Erfolg, kann Beschwerde bei der BaFin eingelegt werden, sofern es sich bei dem betreffenden Unternehmen um einen Finanzdienstleister handelt, der von der BaFin reguliert wird. Die Beschwerde bei der Behörde erfolgt am besten schriftlich und ist für Verbraucher völlig kostenfrei. Für solche Beschwerden hat die BaFin eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die unter der E-Mail-Adresse „schlichtungsstelle@bafin.de“ zu erreichen ist. Alternativ ist auch der Kontakt über die ebenfalls kostenfreie Nummer 0800 / 2100500 möglich.