Informationen zu umfangreich: Abmahnung für PayPal

Der Hinweis auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist Standard im Umgang zwischen Anbieter und Kunde. Fallen sie jedoch zu überladen aus, sind sie nicht zulässig.

Abmahnung wegen fehlender Transparenz

Diese Erfahrung macht gerade der Onlinebezahldienst PayPal. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sprach jetzt eine Abmahnung gegen das Unternehmen aus. Der Grund: Die AGB verstoßen gegen das Gebot der Transparenz. Die Verbraucherschützer beklagen die Länge der Erläuterungen: Einseitig ausgedruckt ergeben sie im DINA 4-Format 80 Seiten mit einer Länge von 24 Meter. Der Vzbv belegt seinen Vorwurf der fehlenden Transparenz mit weiteren Fakten. Die AGB von PayPal besitzen nach seinen Angaben einen Umfang von 20.000 Wörtern, aufgeteilt auf

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1.000 Sätze. Der längste ist übrigens 111 Wörter lang. Eine Lesegeschwindigkeit von 250 Wörtern pro Minute zugrunde gelegt, benötigt der Verbraucher dann 80 Minuten für die Lektüre. Entschieden zu viel, meinen die Verbraucherschützer – und liefern einen weiteren Beleg für ihren Vorwurf der mangelnden Transparenz: Wer die AGB auf einer Smartphone App lese, müsse 330 Mal (!) den Bildschirm herunterscrollen bis zum Ende des Textes.

Noch keine Stellungnahme

PayPal hat bis Ende Februar 2018 Zeit, zur Abmahnung der Verbraucherschützer Stellung zu nehmen. Das Unternehmen teilte mit, die Angelegenheit zu prüfen, hat sich aber bislang nicht öffentlich dazu geäußert. Der Vzbv ist entschlossen die Sache weiter voranzutreiben, wenn der Onlinebezahldienst nicht so reagiere, wie es sich der Verband vorstellt: mit einer Unterlassungserklärung. Dann gehe man vor Gericht, so eine Sprecherin. Sie verweist noch einmal auf die Kritikpunkte im Einzelnen in den AGB von PayPal:

  • formale Unverständlichkeiten
  • hoher Zeitaufwand für die Lektüre
  • große Hürden im Verstehensprozess.

Große Marktmacht eines Anbieters

PayPal ist alles andere als ein „kleiner Fisch“ im Onlinebezahldienst. Das Unternehmen besitzt in Deutschland 18,9 Millionen Kunden. Kein Wunder also, dass die Verbraucherschützer mit ihrem Referat „Marktwächter Digitale Welt“ dieses Thema auf die Tagesordnung setzten.