Mehr Rechte für Verbraucher EU-weit auf dem Weg

Die Verbraucherschutzrechte in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) werden deutlich besser. Allerdings dauert es noch eine Weile, bis sie greifen. Nach Ansicht des Wirtschaftsjuristen Martin Rätze kommen sie nicht mehr vor den Europawahlen 2019 auf den Gesetzgebungsweg. Danach haben die Mitgliedsstaaten noch 18 Monate Zeit für die Umsetzung.

Sanktionen bei Verstößen

Es sind die Sanktionen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz. die der europäische Gesetzgeber verschärfen will. Sie sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Allgemein formuliert gibt es diese Vorgaben für Sanktionen schon, die EU strebt jedoch andere Kriterien dafür an. Für die Höhe der Bußgelder sollen in Zukunft unter anderem folgende, verbindliche Prinzipien gelten:

  • Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
  • Anzahl der Geschädigten in allen Mitgliedsstaaten
  • vorsätzlicher oder fahrlässiger Charakter des Verstoßes
  • frühere Verstöße des gleichen Unternehmens
  • finanzielle Vorteile des Unternehmens durch den Verstoß.

Hohe Bußgeld-Androhungen

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Die Bußgeld-Androhungen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz sehen grundsätzlich keine Obergrenze vor. Als Kriterium gilt, dass Jahresumsatz und -gewinn des Unternehmens dabei berücksichtigt werden. Definiert ist in der Vorlage auch die Bußgeld-Höhe bei weitreichenden Verstößen oder solchen, die in mehreren EU-Mitgliedsländern stattfanden: Die maximale Strafhöhe liegt bei mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in den Mitgliedsländern der geschädigten Kunden. Darüber hinaus stellt nur noch der allgemeine rechtsstaatliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eine Höhenbegrenzung für die Strafe dar. Wichtig ist dem europäischen Gesetzgeber für die Zukunft auch eine Vereinheitlichung dieser Regelungen in allen Mitgliedsländern. Die Unternehmen sollen im internationalen Handel den gleichen Gesetzen unterliegen.

Bußgeld-Verwendung für Verbraucherschutz

Die neuen EU-Regelungen zum Verbraucherschutz schlagen auch eine Verwendung für die eingenommenen Bußgelder vor. Die Mitgliedsländer sollen die Bußgelder so einsetzen, dass sie dem Zweck der Richtlinien dienen: den Schutz der Verbraucher zu verbessern.