Nach Dieselskandal & Co: EU-weite Sammelklagen sollen Verbraucherschutz stärken

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Die EU erwägt, europaweite Sammelklagen zuzulassen. Dabei können Non-Profit-Verbände stellvertretend für Verbraucher deren Schadenersatzansprüche einklagen. So soll eine Klageindustrie nach US-Antivorbild verhindert werden. Dennoch zeigen sich die Unternehmen besorgt.

Vor rund zweieinhalb Jahren wurde der VW-Abgasskandal publik. Seitdem kämpfen mutmaßlich Geschädigte um einen finanziellen Ausgleich – jedoch zumeist vereinzelt, Kollektivklagen gibt es nur in wenigen Mitgliedsstaaten, auf EU-Ebene fehlt ein geeignetes Instrument. Das soll sich bald ändern. Die EU-Kommissarin für Justiz und Verbraucherschutz, Vera Jourová, hat nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Der plakative Titel: „New Deal für Verbraucher“.

US-Klageindustrie befürchtet

Die EU habe die wohl besten Rechte für Verbraucher weltweit, aber es fehlten die Mittel, um diese auch durchzusetzen, sagt die EU-Kommissarin. Bei diesen Worten horchen europäische Unternehmen auf und nennen als warnendes Beispiel die USA. Dort erwuchs durch die Möglichkeit der Sammelklage eine lukrative Klageindustrie. Horrende Schadensersatzsummen verteilen sich nicht nur auf die Geschädigten, sondern vor allem auf deren Anwälte. Diesem Modell folge die EU bewusst nicht, beschwichtigt Jourová.

Der Unterschied: Nicht die Verbraucher selbst klagen, sondern „qualifizierte Institutionen“ wie Konsumentenschutzverbände, die

  • nicht profitorientiert arbeiten dürfen und
  • ihre Finanzierung stets offenlegen müssen.

Weiteres darf nur geklagt werden, wenn

  • die Schäden der Einzelfälle vergleichbar sind und
  • die Identität der betroffenen Konsumenten bekannt ist.

Diese sollen gemeinschaftlich zu ihrem Recht kommen, ohne die Gerichts- und Anwaltskosten jeweils allein tragen zu müssen.

Light-Version in Deutschland

In Deutschland wird währenddessen an der Einführung von Musterfeststellungsklagen gearbeitet. Damit ließe sich zwar vor Gericht die Schuldhaftigkeit eines Unternehmens klären, Verbraucher müssten ihre Ansprüche jedoch weiterhin individuell einklagen. Diese „Sammelklage light“ soll spätestens am 1. November 2018 in Kraft treten. So schnell mahlen die EU-Gesetzesmühlen allerdings nicht: Das neue Verbraucherschutzpaket liegt bei der EU-Kommission und muss noch EU-Parlament und EU-Rat passieren, was sich vermutlich noch bis zur Europawahl 2019 hinziehen wird.