Neues Reisevertragsrecht bekommt Kritik von Verbraucherschützern

Seit dem 1. Juli 2018 gelten auch in Deutschland beim Reisevertragsrecht die neuen Regelungen. Diese Pauschalreise-Richtlinie besitzt Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU). Bei der Verbraucherzentrale Bundesverband bekommen die neuen Regelungen keine guten Noten: Sie bedeuten nach seiner Einschätzung eine Verschlechterung für Verbraucher. Mehr denn je sei es wichtig, ein wachsames Auge bei der Buchung zu haben und für eventuelle Schadensersatz-Ansprüche juristischen Beistand zu suchen.

Veranstalter-Haftung eingeschränkt

Nach der bisherigen Regelung galt ein weitreichender Schutz für die Urlauber. Wer in einem Reisebüro oder online den Urlaub individuell buchte – also Hotel, Flug und mehr – war durch die Rechtsprechung abgesichert. Bei der Insolvenz des Veranstalters erhielt er sein Geld zurück, bei Mängeln konnte er Schadensersatz oder Preisminderung geltend machen. Die jetzt geltenden Regelungen erschweren dies. Stellt der Reiseveranstalter seine Leistungen einzeln in Rechnung, haftet er für Mängel nicht mehr. Er kann darauf verweisen, dass er nur noch bei Pauschalreisen dafür verantwortlich ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass sich der Reiseveranstalter nach den jetzt geltenden Regeln ausschließlich gegen eine Insolvenz versichern muss. Und selbst das ist nur verpflichtend, wenn er Kundengelder entgegen nimmt.

Gut gesichert bei Online-Buchung

© Jean Kobben – fotolia.de

Während beim Geschäft im Reisebüro eine Verschlechterung vorliegt, gibt es bei Online-Buchungen eine Verbesserung für die Kunden: Bucht ein individuell Reisender über das Internet verschiedene Leistungen wie Flug oder Leihwagen, ist er gut abgesichert. Die neuen Regelungen schreiben vor: Werden innerhalb von 24 Stunden diverse Angebote per Mausklick gekauft, haftet der erste, bei dem gebucht wird, wie bei einer Pauschalreise für das gesamte Paket. Er kann sich also nicht darauf berufen, dass er nur auf eine andere Seite weiterleitete.

Formblatt für mögliche Schadensansprüche

Das neue Reisevertragsrecht schließt einige Bereiche von der Haftung aus. Ferienwohnungen, Ferienhäuser sowie Tagesreisen mit einem Wert bis zu 500 Euro fallen nicht mehr in seinen Regelungsbereich. Wichtig zu wissen für den Verbraucher ist: Große Veranstalter bieten unverändert Einzelleistungen mit dem weitgehenden Schutz der Pauschalreise an. Der Reisevermittler ist nun außerdem verpflichtet, auf einem Formblatt festzuhalten, was genau er verkauft hat. Das ist für den Kunden wichtig für mögliche, spätere Schadensersatzansprüche.