Verbraucherschützer warnen – Vorsicht vor Vertragsabschlüssen am Telefon

Vertragsabschlüsse am Telefon sind ein heikles Thema, denn sie sind für Verbraucher mit vielen Fallen gespickt. Das hat die Verbraucherschutzplattform „Marktwächter“ auf den Plan gerufen, die sich im Rahmen einer Untersuchung näher mit der Thematik und den Geschäftspraktiken auf dem Telekommunikationsmarkt auseinandergesetzt hat. Die Ergebnisse sind ernüchternd.

Ungereimtheiten bei Telefonverträgen

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Geht es nach den erhobenen Zahlen aus der „Marktwächter-Untersuchung“, ist rund 55 Prozent der Befragten nicht einmal mehr bewusst, ob sie dem betreffenden Unternehmen überhaupt die Erlaubnis zur telefonischen Kontaktaufnahme erteilt haben. Ursächlich ist hier neben Unachtsamkeit vor allem der meist lange Zeitraum zwischen einer im Zweifelsfall erteilten Erlaubnis und dem tatsächlichen Werbeanruf. Ferner deckt die Untersuchung ein weiteres großes Problem bei Vertragsabschlüssen am Telefon auf.

Demnach gibt es anders als bei Vertragsabschlüssen in Ladengeschäften, im Internet oder per Papiermedien deutlich mehr Ungereimtheiten. Gut 50 Prozent der befragten Personen gaben sogar an, dass die via Telefon ausgehandelten Konditionen im letztendlichen Vertrag anders fixiert wurden. Tür und Tor öffnet hier die Unkenntnis vieler Verbraucher, was Doppeldeutigkeiten und offensichtliche Formulierungen angeht. Gut 25 Prozent der Befragten soll aufgrund derartiger Kommunikationsschwierigkeiten nicht einmal bewusst gewesen sein, am Telefon einen Vertrag abgeschlossen zu haben.

Verbraucher müssen aufmerksamer sein

Auch wenn die Praktiken des Telefonverkaufs nicht immer mit den Grundsätzen der hanseatischen Kaufmannsehre vereinbar sind, wäre es falsch, den Schwarzen Peter ausschließlich den Unternehmen zuzuschieben. Auch wenn rund 80 Prozent der befragten Personen Haustürgeschäfte und unaufgeforderte Telefonwerbung als Belästigung empfinden, ist es am Verbraucher in einer solchen Situation bedacht und rational zu reagieren.

Im Zweifelsfall sollte ein telefonischer Vertragsabschluss ganz klar abgelehnt und mit einem Verweis auf ein schriftliches Angebot versehen werden. Lehnt das Gegenüber ab, ist ohnehin etwas faul. Nichtsdestotrotz verlangen Verbraucherschützer verbindliche Maßnahmen, die solche Geschäftspraktiken eindämmen sollen. So etwa eine zeitliche Befristung von Einwilligungserklärungen oder eine verpflichtende schriftliche Bestätigung des Vertragsabschlusses durch den Kunden inklusive nachträglichem Sonderkündigungsrecht.