Von der Rente bis zum Verpackungsgesetz: Änderungen zum Jahreswechsel

Minijobber, Rentner, Eltern oder Arbeitgeber: Ab dem 1. Januar 2019 ändern sich viele Verbraucherschutzgesetze, von denen fast jeder Mensch in Deutschland in irgendeiner Weise betroffen ist.

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Kalte Progression abgeschwächt

Jeder, der einer steuerpflichtigen Arbeit nachgeht, profitiert von der Abschwächung der kalten Progression. Sie entsteht dann, wenn Beschäftigte durch Tariferhöhungen in eine höhere Steuerstufe aufsteigen. Da die mit dem Jahreswechsel gültigen Finanzgesetze auch den Grundfreibetrag und die Kinderfreibeträge erhöhen, steigt für mehr Menschen das Nettoeinkommen. Die Beitragssenkung zur Arbeitslosenversicherung trägt ebenfalls dazu bei, dass vom Bruttogehalt mehr übrigbleibt: Sie beträgt nur noch 2,5 Prozent. Die Beschäftigten profitieren außerdem davon, dass sich die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung nun wieder paritätisch gestalten: Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen jeweils die Hälfte. Etwas abgeschwächt wird dieser Effekt für die Beschäftigten allerdings, weil der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,5 Prozent steigt.

Verbesserungen für Betriebsrenten und mehr

Die neuen Regelungen ab Januar 2019 verbessern die Möglichkeit zur privaten Zusatzversicherung im Alter. Auf dem Weg über die Entgeltumwandlung für die Betriebsrente eigenes Geld zu sparen, ist dann möglich über die Zuschusspflicht des Arbeitgebers. Sie greift mit dem Jahreswechsel. Wer ab dem neuen Jahr eine Erwerbsminderungsrente beantragt, punktet mit mehr Zurechnungszeiten für eine höhere Rente. Die Berechnung legt künftig zugrunde, dass bis zum 65. Lebensjahr und acht Monate gearbeitet wurde. Der Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro pro Stunde auch für Minijobber, Saisonbeschäftigung ist allerdings nur noch für 50 Tage pro Jahr erlaubt – bislang waren es 70 Tage. Bei den sozialen Transferleistungen steigen:

  • die Mütterrente
  • Hartz IV
  • Kindergeld
  • Zuschläge für Rentner und Trennungskinder

Auch für Pflegebedürftige und deren Angehörige gibt es ab 2019 Verbesserungen. Taxifahrten zum Arzt sind in mehr Fällen automatisch erlaubt. Geht ein pflegender Angehöriger in Kur, wird der Pflegebedürftige eventuell mitbetreut. Mit der neuen Brückenteilzeit lässt sich die Erwerbstätigkeit wegen der Pflege vorübergehend reduzieren, die Rückkehr zur ursprünglichen höheren Stundenzahl vereinfacht sich.

Umweltfreundliche Mobilität und Telefontarife

Bei einer kostenlosen oder verbilligten Karte für öffentliche Verkehrsmittel seiner Belegschaft muss der Arbeitgeber die Kostenersparnis ab dem nächsten Jahr nicht mehr versteuern. Nutzen die Mitarbeiter Hybrid- oder E-Autos auch privat, ist nur der halbe geldwerte Vorteil steuerpflichtig. Bei einigen Versicherungen (Hausrat, Haftpflicht, Berufsunfähigkeit) werden die wichtigsten Informationen für die Verbraucher deutlich gekennzeichnet. Telefonate innerhalb der Europäischen Union (EU) kosten ab Januar 2019 maximal 19 Cent pro Minute (Festnetz und Handy). SMS werden auf sechs Cent pro Nachricht gedeckelt.