Das deutsche Steuerrecht sieht zwar für den einzelnen keine Verpflichtung vor, ein Geschäftskonto für Selbstständige oder Freiberufler einzurichten, aber es macht Sinn. Lediglich bei juristischen Personen, spricht einer GmbH, KG oder AG, ist es zwingend notwendig, dass das Geschäftskonto losgelöst vom privaten Konto des Firmeninhabers eröffnet wird.
Warum ein gesondertes Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler?
Wer sich nicht gerade als Steuerberater oder Buchführungshelfer selbstständig gemacht hat, sieht seine geschäftlichen Kernkompetenzen in seiner eigentlichen Arbeit, nicht in der Buchhaltung. Die Buchführung wird allerdings nicht einfacher oder spannender, wenn der Unternehmer die Buchungen auf dem Konto noch nach privaten und geschäftlichen Ausgaben aufdröseln muss. Übernimmt der Steuerberater die Buchhaltung, bleibt die Frage, ob er auch unbedingt über die privaten Ausgaben informiert sein muss. Tatsache ist, dass eine Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Konto den buchhalterischen Aspekt der Selbstständigkeit erleichtert. Allerdings schreckt ein Punkt viele Selbstständige, gerade Solounternehmer, davon ab, ein gesondertes Konto einzurichten, die zusätzlichen Kosten.
Warum ein Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler Geld kostet
Gerade die Direktbanken werben mit kostenlosen Girokonten. Diese sind allerdings nur für private Haushalte gedacht. Die Zahl kostenloser Geschäftskonten hält sich demgegenüber stark im Rahmen. Hintergrund ist, dass die Kreditinstitute damit argumentieren, dass auf einem Geschäftskonto deutlich mehr Buchungen anfallen, als auf einem privaten Konto. Buchungsvorgänge wiederum verursachen Kosten für die Bank oder Sparkasse.
Die verschiedenen Kontomodelle bei Geschäftskonten orientieren sich jedoch am Bedarf des Kunden. Konten mit einer geringeren Kontoführungsgebühr beinhalten weniger Freiposten. Bei Konten, die auf der anderen Seite eine unbegrenzte Anzahl an Freiposten bieten, fällt die Kontoführungsgebühr höher aus.
Auf der anderen Seite bietet sich für Selbstständige und Freiberufler allerdings ein Schlupfloch für ein kostenloses Geschäftskonto. Solange es sich nicht um eine juristische Person handelt, muss die Firma Namen des Inhabers lauten. Die Bezeichnung des Kontos wiederum muss auf der Grundlage der „Kontenwahrheit und Kontenklarheit“ (Paragraf 154, Abgabenordnung) den Namen des Inhabers tragen – Sie wissen, wohin der Hase läuft? Die Eröffnung eines zweiten Privatkontos ohne Kontoführungsgebühr für die rein geschäftliche Nutzung stellt durchaus eine Alternative dar.
Das Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler der zweiten Generation
Das Internet hat viele Dinge des täglichen Lebens auf den Kopf gestellt, auch die Welt der Girokonten. Die Vormachtstellung der Filialbanken vor Ort ist gebrochen, den potenziellen Neukunden interessiert es nicht, ob die Direktbank ihren Sitz in Hamburg oder München hat, wichtig ist, dass Preis und Leistung für ihn bei einem Konto stimmig sind.
In den letzten Jahren hat eine neue Generation von Finanzdienstleistern von sich reden gemacht, sogenannte FinTechs. Dabei handelt es sich um Firmen aus dem Bereich der „Financial Technologies“. Diese bieten über ihre Plattformen nicht nur die klassischen Merkmale eines Girokontos an, sondern haben „das Konto“ noch um zahlreiche Aspekte erweitert, welche dem Kontoinhaber den betriebswirtschaftlichen Bereich seiner Tätigkeit deutlich erleichtern. FinTechs sind keine Banken, sondern Zahlungsdienstleister. Das eigentliche Bankgeschäft, die Verwahrung der Einlagen auf dem Konto und der Zahlungsverkehr, wird im Hintergrund von einer kooperierenden Bank durchgeführt.
Mit ihren Geschäftskonten wenden sich FinTechs in erster Linie an Selbstständige und Freiberufler. Sie bieten beispielsweise die direkte Zuordnung eines Geschäftsvorfalls in eine zum Konto gehörende Buchführung. Der Kontoinhaber sieht jederzeit, wie es wirtschaftlich um sein Unternehmen bestellt ist – die Buchführung läuft faktisch automatisch im Hintergrund.
Filialbanken hinken noch ein wenig hinterher
Während FinTechs zwischenzeitlich integrierte Lösungen anbieten, setzen die Filialbanken bei ihren Geschäftskonten immer noch auf einen Medienbruch. Je nach Kontomodell bieten sie Schnittstellen zu externen Programmen wie StarMoney oder DATEV an. Dies ist zwar ebenfalls komfortabler als die händische Buchführung, bedeutet aber einen zusätzlichen Arbeitsgang. Auf der anderen Seite basieren viele der Geschäftskonten der FinTechs noch auf Guthabenkonten. Für den Kontoinhaber bedeutet dies, ein Kontokorrentkredit zur Überbrückung eines Zahlungsengpasses oder zur Zwischenfinanzierung von Waren ist nicht möglich.
Fazit zum Geschäftskonto für Selbstständige und Freiberufler
Ein kostenloses Geschäftskonto stellt für den einen oder anderen Unternehmer eine echte Alternative zu den Kontomodellen der Filialbanken dar. Nach wie vor steht aber nicht die Kontoführungsgebühr im Mittelpunkt, sondern das Leistungsspektrum. Wer grundsätzlich und niemals Bedarf an kurzfristiger Liquiditätsüberbrückung hat, ist mit den Konten der zweiten Generation sicher gut bedient. Wer jedoch eine größtmögliche Flexibilität wünscht, sollte auch noch einmal bei den Filialbanken nach einem passenden Konto Ausschau halten. Zudem werden Kredite für Selbstständige angeboten.