Dieselabgas-Skandal: Verbraucherrechte von Nachbesserung über Entschädigung bis zur Rückgabe

Wer einen VW mit dem Diesel vom Typ EA 189 besitzt, gehört zu den Opfern der Abgasmanipulation. Diese Kundschaft kann ihre Rechte jedoch auf vielfältige Weise geltend machen. Sie besitzt Ansprüche gegenüber Verkäufer und Hersteller, kann Nachbesserungen, Schadensersatz oder Rücknahme des Fahrzeuges gegen Kaufpreiserstattung verlangen. Zudem sind Sammelklagen als Vorschlag der EU-Kommission im Gespräch. Wichtig zu wissen ist: Alle Schadenersatzansprüche rund um den Dieselskandal verjähren am 31. Dezember 2018 – also zum Ende des laufenden Jahres! Hilfe für geschädigte Kunden bietet zum Beispiel die Anwaltskooperation vw-verhandlung.de.

Starker US-Verbraucherschutz nicht übertragbar

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Eines allerdings ist für diese Fahrzeug-Besitzer in Deutschland nicht möglich: Eine so starke Position wie sie die Käufer in den USA besitzen aufgrund des umfassenden Verbraucherschutzes dort. Die vom Diesel Typ EA 189 betroffenen VW-Kunden in Amerika besitzen Ansprüche, ohne klagen zu müssen. Die Autobauer, die US-Behörden und die Kläger einigten sich auf einen Vergleich, der VW 15 Milliarden Dollar kostet. Die US-Kunden können entweder:

  • ihr Fahrzeug zurückgeben
  • den Diesel kostenlos umrüsten lassen
  • und eine Einmalzahlung von 10.000 Dollar beanspruchen.

Diese Ansprüche sind in Deutschland aufgrund der völlig anderen Rechtslage nicht durchsetzbar. VW bietet ein Software-Update an von einem allerdings zweifelhaften Wert. Experten wiesen nach, dass dadurch der Diesel-Verbrauch steigt und damit zugleich die CO2-Emmissionen. Der Stickoxidausstoß hingegen sinkt dabei nicht. Es gibt allerdings keine Pflicht, das Software-Update durchführen zu lassen. Der Rechtsdienstleister Myright rät sogar ausdrücklich davon ab, denn: VW übernimmt keine Garantie dafür, dass der Motor nach dem Update störungsfrei läuft. Wer allerdings schon in der Werkstatt war, hat seine Ansprüche dadurch nicht verloren.

Genauer Schadensnachweis ist notwendig

In Deutschland müssen die Käufer des abgasmanipulierten Diesels einen Schaden nachweisen. Der entsteht zum Beispiel, weil der Wiederverkaufswert des Fahrzeuges sinkt oder weil das Bundesverfassungsgericht Dieselfahrverbote für Innenstädte ausdrücklich erlaubt hat. Das schränkt den Nutzwert für den Käufer ein. Gegenüber dem Hersteller besitzt der Kunde einen Anspruch, wenn er die Betriebserlaubnis oder die Umweltplakette verliert. Gegenüber dem Verkäufer entstehen ebenfalls Ansprüche, weil er ein mangelhaftes Fahrzeug übergab – es sind die Rechte auf:

  • Nachbesserung (dafür eine Frist setzen!)
  • Rücktritt vom Kaufvertrag
  • oder Minderung des Kaufpreises.

Gerichtsurteile zugunsten der Verbraucher

In Deutschland gibt es inzwischen viele Gerichtsurteile rund um den Dieselskandal mit klarer Tendenz: Sie stärken die Stellung der Verbraucher. Mehrere Gerichte entschieden bereits, dass es ein Rückgaberecht gegen Erstattung des Kaufpreises gibt. In anderen Fällen erlaubte das Gericht, dass ein inzwischen mangelfreies Fahrzeug aus der neuen Serie gegen das alte eingetauscht werden kann – ohne die Fahrleistung des alten zu berücksichtigen.