Gericht verbietet Zusatzkosten bei Paypal-Zahlung – Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Landgericht München verbietet es, bei gängigen bargeldlosen Zahlungsvorgängen wie Paypal Zusatzentgelte vom Verbraucher zu verlangen. Verhandelt wurde eine Vorgehensweise des Unternehmens Flixbus. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Neuregelung nicht eindeutig zuzuordnen

Flixbus verlangt bei folgenden bargeldlosen Zahlungsvorgängen Zusatzgebühren von Kunden:

  • bei Paypal
  • bei der Möglichkeit „Sofortüberweisung“

Die Richter stützen sich in ihrem Urteil auf die Neuregelung des Paragraphen 270a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er regelt die Vereinbarungen für Entgelte bei bargeldlosen Zahlungsverfahren. Der Fall ist vor folgendem Hintergrund zu verstehen. Die Wettbewerbszentrale übt auch die Funktion einer Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft aus. Sie richtete – wie schon für den Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle ein, die seit Januar 2018 arbeitet. Hier können Verbraucher und Gewerbetreibende Fälle melden, bei denen nach ihrer Ansicht die neuen Regeln nicht umgesetzt werden.

SEPA-Auslegung einhellig

Bei der Wettbewerbszentrale kam die Beschwerde an, dass Flixbus Zusatzentgelte für die „Sofortüberweisung“ berechnet. Die Rechtsauslegung ist in diesem Fall einhellig. Diese Zahlungsmöglichkeit fällt nach Ansicht der Juristen unter die Neuregelung des Paragraphen 270a. Es handelt sich nach ihrer Meinung um eine einfache SEPA-Überweisung, die im Gesetz ausdrücklich erwähnt wird. Bei der Zahlung via Paypal ist die Rechtslage nicht so eindeutig. Grund dafür sind einige eher unklare Hinweise während der Beratung dieses Gesetzes.