Iduna-Signal Tochter muss sich wegen Vertragskündigungen vor Gericht verantworten

Die als Tochter des Versicherers Signal-Iduna agierende Hamburger Privatbank Donner & Reuschel kündigte Kunden mit Riester-Sparplänen aufgrund von IT-Umstellungen. Das führte zu deutschlandweiten Protesten und zu einer Klage der Marktwächter Finanzen.

„Gestörte Geschäftsgrundlage“

Offenbar im Rahmen des digitalen Wandels wollte die Privatbank Donner & Reuschel 150 Kunden mit Riester-Sparplänen dazu bewegen, diese in Riester-Versicherungen umzuwandeln. Nach eigenen Angaben lassen sich die Sparpläne nur schwer in die Neuerungen der Bank-IT einbinden. Insider vermuten jedoch, dass das Privatinstitut Donner & Reuschel die kaum rentierenden Riester-Sparpläne vollkommen beenden wollte. Von den 150 Sparplan-Inhabern willigten 134 in den Vorschlag ein, die restlichen 16 Kunden erhielten, angeblich wegen ausgebliebenen Rückmeldungen außerordentliche Kündigungen.

Donner & Reuschel berief sich dabei auf den Paragrafen 133 BGB, welcher der Privatbank die außerordentliche Kündigung wegen „Störung der Geschäftsgrundlage“ ermöglicht. Eine Fortführung sei nur mit Nachteilen für das Bankhaus möglich, wurde verlautet.

Gerichtliche Klärung angestrebt

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Marktwächter Finanzen zieht nun gegen die Signal-Iduna Tochter vor Gericht in der Hansestadt Hamburg, um ein Urteil zu erwirken, welches andere Kreditinstitute nicht zur Nachahmung ermutigt. Bundesweit leiden nämlich Versicherer und Banken unter den dauerhaft niedrigen Zinsen. Die Assekuranz trennt sich deshalb von Altkunden mit hoch verzinsten Verträgen und das Bankenwesen strebt Kostensenkung durch Digitalisierung an. Beide Gruppen sind zwar zu bedauern, aber es kann nicht angehen, dass der Überlebenskampf auf den Rücken der Verbraucher ausgetragen wird. Derartige Kündigungen dürfen nicht hingenommen werden, obgleich es sehr unsicher ist, dass die Richter zugunsten der Verbraucherschützer entscheiden.

Der Mutterkonzern schlägt sich einstweilen auf die Seite der Tochter. Signal-Iduna hält es für unzumutbar, wegen 150 respektive 16 Kunden das IT-System anzupassen. Wenn die Privatbank Donner & Reuschel mit den Kündigungen vor Gericht durchkommt, könnte das Urteil eine Kündigungslawine bisher unbekannten Ausmaßes einläuten.